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Allgemeines

Das Finanzgericht gewährt Rechtsschutz gegen Entscheidungen von Finanzbehörden. Zu den Finanzbehörden gehören

  • die Finanzämter des Landes Sachsen-Anhalt,
  • Zollämter und
  • die Familienkassen in Kindergeldangelegenheiten nach dem Einkommensteuergesetz.

Das Verfahren ist in der Finanzgerichtsordnung (FGO) geregelt.

Die Finanzgerichtsbarkeit wird in den Ländern durch die Finanzgerichte als obere Landesgerichte ausgeübt (§ 2 der Finanzgerichtsordnung).

In Verfahren vor den Finanzgerichten besteht kein Anwaltszwang.

Weitere Informationen finden Sie hier.